DACH-Perspektive

Länder & Titelführung

Wie ein ausländischer Doktorgrad geführt werden darf, hängt vom Wohnsitzland, von der verleihenden Hochschule und von der konkreten Gradbezeichnung ab. Hier die Grundregeln im Überblick.

Deutschland

In Deutschland kommt es vor allem darauf an, ob der Doktorgrad ordnungsgemäß von einer anerkannten oder akkreditierten Hochschule verliehen wurde. Bei EU-/EWR-Doktorgraden des Bologna-Drittzyklus kann die Führung als Dr. unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Bei UK-Doctorates bestehen oft gute Chancen, dennoch sollte die konkrete Gradbezeichnung geprüft werden.

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Österreich

In Österreich können ausländische akademische Grade grundsätzlich geführt werden, wenn sie von einer anerkannten postsekundären Einrichtung des Herkunftsstaates vergeben wurden. Für amtliche Eintragungen können engere Regeln gelten.

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Schweiz

In der Schweiz ist die Lage liberaler, zugleich ist die institutionelle Glaubwürdigkeit besonders wichtig. Arbeitgeber, Behörden und Fachkreise achten stark auf die verleihende Hochschule und die Qualität des Verfahrens.

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite sind eine Orientierungshilfe und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei amtlichen Fragen zur Titelführung sollten Sie die zuständige Behörde Ihres Wohnsitzlandes konsultieren.
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